Es kann schnell passieren – in Bruchteilen von Sekunden sind wir unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Damit mit der Versicherung alles glatt läuft, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Personenschäden haben Vorrang! Leisten Sie also, falls nötig, zu allererst erste Hilfe. Bei Personenschäden ist immer die Polizei hinzuzuziehen.
Erst wenn mögliche Verletzte versorgt sind, sollten Sie sich um die Dokumentation der Schäden kümmern. Notieren Sie die Daten der Unfallbeteiligten: amtliches Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Unfallzeit, Anschriften von Unfallgegner und Zeugen, Versicherungsdaten des Unfallgegners. Achten Sie darauf, ob Unfallgegner und Fahrzeughalter identisch sind. Und machen Sie Fotos vom Unfallort.
Kommt ein Abschleppdienst oder Gutachter, ohne gerufen worden zu sein, sollten Sie vorsichtig sein: Prüfen Sie ihr Angebot und lassen Sie sich die Preise für ihre Dienste unbedingt schriftlich bestätigen. Treten Sie am Unfallort etwaige Ansprüche keinesfalls an Abschleppunternehmen oder sonstige Dritte ab.
Eine vollständige Beweissicherung ist die Grundlage für eine umfassende Schadenerkennung und -beseitigung und damit für die Erfüllung berechtigter Schadenersatzansprüche. Mit einer professionellen Beweissicherung kann häufig auch Ärger über die Reparaturdurchführung oder den Schadenhergang vermieden werden.
Sie können jederzeit einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe beauftragen – selbst wenn die Versicherung bereits ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen bestellt hat. Die Kosten für das von Ihnen beauftragte Sachverständigengutachten müssen von der Versicherung übernommen werden.
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Schadenshöhe nicht über 750 Euro liegt. Um die Kostenübernahme mit der Versicherung zu klären, reicht meist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.